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Gesetzliche Feiertags-Regelung
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Wie sind die Feiertage in Deutschland gesetzlich geregelt?

 

Das Grundgesetz enthält keine ausdrückliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Feiertagsrecht. Daher haben nach Artikel 70 Grundgesetz die Länder das Recht der Gesetzgebung.

Bundeseinheitlich sind durch entsprechende Landesgesetze folgende neun Feiertage geschützt:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 1. Mai
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

Als Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland werden nationale Feiertage ausnahmsweise durch Bundesrecht bestimmt. So ist der
3. Oktober als "Tag der Deutschen Einheit" in Artikel 2 Absatz 2 des Einigungsvertrages geregelt worden.

Die einzige Regelung, die das Grundgesetz in bezug auf Feiertage enthält, ist Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, der nach Artikel 140 Grundgesetz (GG) Bestandteil des Grundgesetzes geworden ist. Darin heißt es:
"Der Sonntag und die staatlich geschützten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung gesetzlich geschützt."

Diese Bestimmung sowie Artikel 4 Grundgesetz gewährleisten allerdings nur einen grundsätzlichen, institutionellen Schutz der Feiertage, d.h. keinen Schutz einzelner konkreter Feiertage.

Auf Länder- bzw. regionaler Ebene (Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer) kommen - mit unterschiedlicher Verbreitung - die folgenden Feiertage zusätzlich hinzu:
- Heilige Drei Könige
- Fronleichnam
- Augsburger Friedensfest
- Mariä Himmelfahrt
- Reformationstag
- Allerheiligen
- Buß- und Bettag

Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es weitere Tage, die entweder Gedenktage mit religiösem Ursprung sind oder als Brauchtum ein "fester Bestandteil" der Gesellschaft/Kultur geworden sind und als solche - zum Teil - große Beachtung finden.

Hierzu gehören u.a.:
- Fasching / Fastnacht / Karneval: Rosenmontag und Faschingsdienstag (der Aschermittwoch danach ist der siebte Mittwoch vor Ostern)
- Erntedank: meist der erste Sonntag im Oktober
- Sankt Martin: 11. November
- Nikolaus: 6. Dezember
- Silvester: 31. Dezember

Spezielle Gedenk- sowie Ehrentage:
- Muttertag: der zweite Sonntag im Mai
- Vatertag: in Deutschland am gleichen Tag wie Christi Himmelfahrt
- 17. Juni
- Volkstrauertag: der zweite Sonntag vor dem ersten Advent
- Totensonntag: der Sonntag vor dem ersten Advent

In Deutschland in den letzten Jahren "eingebürgerte" bzw. "beachtete" Tage, die sich zunehmend größerer Beliebtheit erfreuen:
- Valentinstag: 14. Februar
- Sankt Patrick`s Day: 17. März
- Halloween: 31. Oktober

Welche Gesetze befassen sich mit "Feiertagen" oder enthalten Regelungen dazu?
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) - abhängig vom jeweiligen Bundesland
Entgeltfortzahlungsgesetz (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gesetz über den Ladenschluß (LadSchlG)
Gewerbeordnung
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Regelungen der einzelnen Bundesländer in Bezug auf Gewerbe sowie Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen an bestimmten Feiertagen sollten darüberhinaus unbedingt beachtet werden.
siehe auch: Begriffsdefinitionen


+ Gesetzliche Feiertage +

 

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