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Hochzeit /
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Verlobung / Verlöbnis |
Die Verlobung ist das Versprechen,
miteinander die Ehe einzugehen.
Schon im alten Rom kannte man die Verlobung, sie hieß "sponsalia".
Früher, als auch in Mitteleuropa noch viele Ehen arrangiert wurden, gehörte zur
Verlobung auch das "Gewissmachen": dabei prüften die Eltern des Brautpaares
(besonders die der Frau), in welche Familie ihr Kind einheiraten würde. Sie wollten
sichergehen, daß es in Zukunft nicht schlechter gestellt sein würde.
In Deutschland galt die Verlobung früher als festes Versprechen. Wenn sie vor Zeugen
erklärt worden war, konnte sie nicht mehr gelöst werden. Wohlhabende Familien feierten
die Verlobung ihrer Kinder mit einem großen Fest. In ärmeren Familien wurde um das
Verlöbnis nicht so viel Aufhebens gemacht, das konnte man sich auch gar nicht leisten.
Je nach Region gab es unterschiedliche Bräuche. In Bayern zählte das
"Fensterln" dazu, das allerdings nur einen Besuch bei der Auserwählten
darstellte und nichts mit Seitensprüngen o.ä. zu tun hatte!
Die Tradition des Ringtauschs hat auch für die Verlobung Bedeutung, da diese traditionell
ebenfalls durch einen Ring besiegelt wurde. Früher bekam dabei nur die Frau vom Mann
einen Ring geschenkt. Teilweise werden heute ab der Verlobung von beiden Partnern bereits
die Eheringe getragen, die dann bei der Trauung vom linken auf den rechten Ringfinger
gesteckt werden (vgl. Ringe).
Traditionell macht der Mann den Heiratsantrag, dem das Verlöbnis folgt. Allerdings
bezeichnen sich heute nur noch wenige Paare als "verlobt", auch wenn sie
vereinbart haben, zu heiraten. Vielen ist der Ausdruck zu altmodisch.
Rechtliche Bindungswirkung hat ein Verlöbnis in Deutschland übrigens nicht, die
Einlösung des Versprechens kann nicht eingeklagt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) regelt lediglich, daß bei einer Auflösung des Verlöbnisses die erhaltenen
Geschenke zurückgegeben werden müssen. |
+ Verlobung / Verlöbnis +
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