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Verlobung / Verlöbnis

 

Die Verlobung ist das Versprechen, miteinander die Ehe einzugehen.

Schon im alten Rom kannte man die Verlobung, sie hieß "sponsalia".

Früher, als auch in Mitteleuropa noch viele Ehen arrangiert wurden, gehörte zur Verlobung auch das "Gewissmachen": dabei prüften die Eltern des Brautpaares (besonders die der Frau), in welche Familie ihr Kind einheiraten würde. Sie wollten sichergehen, daß es in Zukunft nicht schlechter gestellt sein würde.

In Deutschland galt die Verlobung früher als festes Versprechen. Wenn sie vor Zeugen erklärt worden war, konnte sie nicht mehr gelöst werden. Wohlhabende Familien feierten die Verlobung ihrer Kinder mit einem großen Fest. In ärmeren Familien wurde um das Verlöbnis nicht so viel Aufhebens gemacht, das konnte man sich auch gar nicht leisten.

Je nach Region gab es unterschiedliche Bräuche. In Bayern zählte das "Fensterln" dazu, das allerdings nur einen Besuch bei der Auserwählten darstellte und nichts mit Seitensprüngen o.ä. zu tun hatte!

Die Tradition des Ringtauschs hat auch für die Verlobung Bedeutung, da diese traditionell ebenfalls durch einen Ring besiegelt wurde. Früher bekam dabei nur die Frau vom Mann einen Ring geschenkt. Teilweise werden heute ab der Verlobung von beiden Partnern bereits die Eheringe getragen, die dann bei der Trauung vom linken auf den rechten Ringfinger gesteckt werden (vgl. Ringe).

Traditionell macht der Mann den Heiratsantrag, dem das Verlöbnis folgt. Allerdings bezeichnen sich heute nur noch wenige Paare als "verlobt", auch wenn sie vereinbart haben, zu heiraten. Vielen ist der Ausdruck zu altmodisch.

Rechtliche Bindungswirkung hat ein Verlöbnis in Deutschland übrigens nicht, die Einlösung des Versprechens kann nicht eingeklagt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt lediglich, daß bei einer Auflösung des Verlöbnisses die erhaltenen Geschenke zurückgegeben werden müssen.


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